Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend als “AGB” bezeichnet) regeln sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Die erbrachten Leistungen können unter anderem Energieberatungsdienstleistungen umfassen, wie beispielsweise Energieeffizienzberatung für Wohngebäude, Unterstützung bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung von Einzelmaßnahmen (Sanierung) sowie für das Effizienzhaus (Neubau/Sanierung). Weitere Leistungen können Fachplanungsleistungen wie Wärmebrücken-berechnungen, Heizlastberechnungen, Heizflächenauslegungen, Solarsimulationen, Photovoltaik-simulationen, Lüftungskonzepte, Luftdichtheitskonzepte, Fördermittelberatungen, u.ä. umfassen (nachfolgend einzeln und gemeinsam als “Energieberatung” bezeichnet). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss zur Energieberatung mit TW-Energieberatung gültige Fassung der AGB.

(2) Alle Dienstleistungen und Produkte werden ausschließlich für Gebäude, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, erbracht.

  1. Leistungen von TW-Energieberatung

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und sind zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.

(2) Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart; insbesondere kann TW-Energieberatung nicht dafür garantieren, dass die Immobilie des Kunden eine bestimmte KfW Effizienzhausklasse oder Energieklasse erreicht, oder das prognostizierte Einsparungseffekte vollumfänglich eintreten. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der TW-Energieberatung empfohlenen oder mit der TW-Energieberatung abgestimmten Maßnahmen. TW-Energieberatung kann nicht garantieren, dass der Kunde Ansprüche auf Förderungen gegenüber Förderträgern (bspw. BAFA, KfW), die im Anschluss an Beratungsdienstleistungen beantragt werden können (bspw. iSFP-Bonus), erlangt.

(3) TW-Energieberatung legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist TW-Energieberatung nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von TW-Energieberatung Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

(4) Die Erstellung eines iSFP erfolgt auf Grundlage der anerkannten Definition einer energetischen Gebäudeeinheit, wobei für jeweils eine energetische Gebäudeeinheit ein iSFP zu erstellen ist.

  1. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zur Energieberatung kommt zustande, sobald der Kunde das entsprechende schriftliche Angebot von TW-Energieberatung akzeptiert. Sollte das Angebot eine zeitliche Begrenzung aufweisen, wird ein Vertragsverhältnis nur innerhalb der festgelegten Frist begründet.

(2) Im Falle angestrebter Maßnahmen, für die TW-Energieberatung Energieberatungsleistungen erbringt und für die Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (nachfolgend “BAFA”) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend “KfW”) gestellt werden, erfolgt der Vertragsschluss unabhängig der Bedingung, dass das BAFA bzw. die KfW eine entsprechende Zuwendung genehmigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.

(3) TW-Energieberatung übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Einreichung von Fördermittelanträgen, es sei denn TW-Energieberatung wurde hierzu seitens des Kunden hierzu ausdrücklich bevollmächtigt. Ebenso wird keine Haftung über die Höhe von Fördergeldern übernommen, sofern die Auszahlung und Höhe der Förderung in der Verantwortung des Fördergebers liegt, z.B. bei Förderstopps oder unzureichender Haushaltsmittel seitens des Fördergebers.

  1. Schriftform

(1) Sämtliche für den Vertrag rechtserheblichen Erklärungen und Mitteilungen des Kunden (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) müssen schriftlich erfolgen, das heißt in Schrift- oder Textform (beispielsweise per Brief, E‑Mail oder Telefax).

(2) Alle Dokumente von TW-Energieberatung (insbesondere Verträge, Rechnungen, Sanierungsfahrpläne, Umsetzungshilfen, Zuwendungsbescheide, etc.) werden ausschließlich dem Kunden auf elektronischem Wege (bspw. E‑Mail, Adobe Sign-Dokumente zur elektronischen Unterzeichnung) zugesendet. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Dokumente empfangen, öffnen und lesen kann.

(3) Es liegen keine Vereinbarungen in mündlicher Form vor.

  1. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen von TW-Energieberatung sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von TW-Energieberatung geleistet werden.

(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Ist der Kunde Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von TW-Energieberatung, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. TW-Energieberatung behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(3) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von TW-Energieberatung auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist TW-Energieberatung nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(4) Für Rücküberweisungen wird eine Pauschale von zwei Euro pro Überweisung erhoben.

  1. Vorzeitige Beendigung des Vertrages

(1) Kündigt der Kunde den Vertag gemäß § 648 BGB, erhält TW-Energieberatung für die bis dahin beauftragte Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was TW-Energieberatung infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben unterlassen hat. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 50 % des Honorars bewertet, sofern nicht aus dem konkreten Angebot/Vertrag anderes hervorgeht (z.B. durch erbrachte Teilleistungen). Beiden Vertragspartnern steht der Nachweis offen, dass tatsächlich geringere bzw. höhere Aufwendungen erspart werden.

  1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Berater sämtliche erforderliche Informationen und Unterlagen, sofern vorhanden und zugänglich, die für die Durchführung der Energieberatung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Zudem wird der Vertragspartner die beauftragten Fachhandwerker anweisen, TW-Energieberatung alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.

  1. Lieferungen & Leistungen

(1) Verbindliche Leistungsfristen bestehen ausschließlich, sofern sie von TW-Energieberatung schriftlich zugesagt wurden.

(2) Die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von TW-Energieberatung setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Verpflichtungen von TW-Energieberatung zur Leistung ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, es sei denn, die Verzögerung ist von TW-Energieberatung zu vertreten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, TW-Energieberatung innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss einen Termin für eine Vor-Ort-Besichtigung zu ermöglichen und dabei Zugang zu allen wesentlichen Bereichen der zu begutachtenden Immobilie zu gewähren. Hierzu gehört insbesondere das Grundstück, der Keller, der Heizungsraum und das Dachgeschoss. Zudem muss TW-Energieberatung die Gebäudehülle und Schwachstellen des Gebäudes in Augenschein nehmen können. Der Kunde räumt TW-Energieberatung das Recht ein, Fotos des Gebäudes oder der Gebäudebestandteile zu machen, die bei der Erstellung der Produkte von TW-Energieberatung verwendet werden. TW-Energieberatung sichert und löscht die Fotos nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

  1. Leistungserschwernis & Unmöglichkeit

(1) Sollte die Leistungserbringung für TW-Energieberatung unmöglich werden, wird TW-Energieberatung von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt. In solchen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

(2) Wenn TW-Energieberatung die Leistung nur unter erschwerten Umständen erbringen kann, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. aufgrund von Verletzungen seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Aufforderung von TW-Energieberatung alle Hindernisse zu beseitigen. Die Leistungspflichten von TW-Energieberatung ruhen bis zur Beseitigung dieser Hindernisse. Falls der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt, ist TW-Energieberatung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen auf Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 110,00 EURO zuzüglich Umsatzsteuer zu vergüten. Weitergehende Rechte von TW-Energieberatung bleiben davon unberührt.

  1. Mängelansprüche & Haftung

(1) Eine Beschränkung der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz erfolgt nicht.

(2) Sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf 3.000.000 € (Sachschäden) und 300.000 € (Vermögensschäden).

(3) Wenn der Auftragnehmer wegen Schäden am Bauwerk in Anspruch genommen wird, behält er sich vor, vom Auftraggeber die Möglichkeit zu verlangen, die für die Schadensbeseitigung erforderlichen Planungsleistungen selbst zu erbringen, anstatt die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen. Diese Option steht dem Auftragnehmer nur zu, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

(4) Falls der Auftragnehmer gesamtschuldnerisch neben einem anderen am Bauvorhaben beteiligten Akteur, insbesondere einem ausführenden Bauunternehmen, für einen schuldhaft verursachten Mangel oder Schaden haftet, kann er verlangen, dass der Auftraggeber zuerst den anderen Beteiligten in Anspruch nimmt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf eine ernsthafte außergerichtliche Inanspruchnahme, etwa durch schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Dies gilt nur, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Abgesehen davon richten sich die Mängelansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Widerrufsrecht & Folgen des Widerrufs

(1) Es besteht das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Wahrung der Widerrufsfrist erfolgt durch die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist.

(2) Wenn verlangt wird, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Der in diesem Fall angemessene Betrag beruht auf einem Stundensatz von 110,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer basierend auf der bis dahin aufgewendeten Zeit.

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Die von TW-Energieberatung erbrachte Leistung bleibt Eigentum von TW-Energieberatung bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises; im Falle von Unternehmern gilt dies bis zur Erfüllung sämtlicher gegen sie gerichteten Forderungen. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, ist es ihm nicht gestattet, über die erhaltene Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu verfügen.

  1. Datenschutz

(1) Im Rahmen der Energieberatung werden personenbezogene Daten des Kunden von TW-Energieberatung verarbeitet. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in der „Datenschutzerklärung“ verfügbar.

  1. Gerichtsstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen TW-Energieberatung und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für unseren Geschäftssitz in Gelnhausen der ausschließliche Gerichtsstand das Amtsgericht Gelnhausen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.